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ALLRIS - Auszug

26.10.2016 - 6 Verschiedenes

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Nachdem aus dem Ausschuss keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, erteilt der Vorsitzende dem Zuhörer Herrn Uwe Rohlfing auf dessen Wunsch das Wort.

Herr Rohlfing beanstandet zunächst, dass die vorgelegte Bilanz kein Erstellungsdatum trägt. Dieser Hinweis wird von dem Kämmerer zur Kenntnis genommen.

Weiterhin geht er auf den Bilanzwert des Grundstücks neben dem Feuerwehrgerätehaus ein, der ihm deutlich zu hoch erscheint. Herr Scharf erläutert, dass die Bewertung der Vermögensgegenstände gemäß § 55 GemHVO-Doppik grundsätzlich nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu erfolgen hat. Da für Erwerb dieses Grundstückes Kaufpreis und Nebenkosten vorliegen, wurden diese folgerichtig bilanziert.

Da Herr Rohlfing der Meinung ist, dass der seinerzeit gezahlte Grundstückspreis deutlich über dem Grundstückswert (Bodenrichtwert) liegt, müsse eine entsprechende Differenz auf der Passivseite der Bilanz geführt werden, um das Vermögen der Gemeinde nicht „nstlich“ hoch zu halten.

Diese Auffassung wird durch den Kämmerer nicht geteilt.

Abschließend fragt Herr Rohlfing nach, ob diese Vorgehensweise mit der Kommunalaufsicht abgestimmt wurde. Dies wird durch Herrn Scharf eindeutig verneint.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen beendet der Vorsitzende die Ausschusssitzung und bedankt sich für die Mitarbeit und die Vorbereitung.

 

 

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