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ALLRIS - Auszug

19.07.2016 - 3 Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Stang...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Gemeindevertretung Stangheck hat im rz 2009 beschlossen, ihr kommunales Rechnungswesen von der Kameralistik auf die Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) umzustellen. Die Umstellung erfolgte zum 01.01.2014. Gem. § 54 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) hat die Gemeinde Stangheck zum 01.01.2014 eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der in der Gemeindeordnung (GO) und der GemHVO-Doppik enthaltenen Regelungen aufzustellen.

Diese Eröffnungsbilanz liegt nunmehr vor und ist nach § 95n Abs. 5 und 6 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Stangheck zu prüfen.

 

Umfang der Prüfung:

Es wurdee zunächst die Aktivseite der Bilanz dahin gehend überprüft, dass das unbewegliche und bewegliche Anlagenvermögen der Gemeinde vollständig erfasst und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sowie den Bestimmungen der GemHVO-Doppik bewertet wurde.

Dabei wurde festgestellt, dass für das unbebaute Grundstück neben dem Feuerwehrgerätehaus der falsche Wert bilanziert wurde. Statt den bekannten Anschaffungswert aus dem Jahr 2005 zu übernehmen, wurde ein (deutlich geringerer) Ersatzwert ermittelt. Dies wird durch die Verwaltung korrigiert.

 

Beim Umlaufvermögen wurden die Kasseneinnahmereste aus der Jahresrechnung 2013 und andere Forderungen aus 2013 sowie die liquiden Mittel mit den Werten der Eröffungsbilanz abgeglichen. Die korrekte Erfassung der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (gewährte Investitions-zuweisungen) wurde ebenfalls geprüft.  

 

Bei den Passiva sind die Sonderposten für die erhaltenen Zuschüsse, Zuweisungen und sonstige Sonderposten geprüft worden.

 

Ein weiterer Bestandteil der Prüfung sollte sich auf die richtige Übernahme Restbuchwerte der Kredite für Investitionen, der Kassenausgabereste und Verbindlichkeiten aus 2013 beziehen.

 

Nach Durchführung der Prüfung wurde folgende Feststellung getroffen:

Die einzelnen Positionen der Eröffnungsbilanz wurden durchgesehen; stichprobenartig wurden die Angaben anhand von Buchungsunterlagen, Inventarlisten und der Jahresrechnung 2013 geprüft. Die hierfür benötigten Unterlagen standen umfassend zur Verfügung. Der Anhang gem. § 51 GemHVO-Doppik ist der Bilanz beigefügt. Die darin getroffenen Angaben sind aus der Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses nachvollziehbar dargestellt.

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Stangheck zum 01.01.2014 in der korrigierten Fassung (Anschaffungswert Grundstück am Feuerwehrgerätehaus) zu beschließen.

 

 

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Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

3

2

2

0

0

  

 

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Anlagen zur Vorlage

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