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ALLRIS - Auszug

21.11.2016 - 6 Beratung und Beschluss über die Satzung für Son...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt.

 

Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr als Sondervermögen der Gemeinde anzusehen ist, muss nunmehr durch die Gemeinde für jede Ortswehr eine „Satzung für Sondervermögen“ erlassen werden. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben dabei kraft Gesetzes bestehen, wobei die Freiwillige Feuerwehr in ihrer Satzung die Bestimmungen über die Kassenverwaltung aufnehmen muss.

 

Die bisher in den Kameradschaftskassen vorhandenen Barmittel und Guthaben bleiben Teil der Kameradschaftskasse, ebenso bleiben zur Kameradschaftspflege beschaffte Sachmittel Teil des Sondervermögens zur Kameradschaftspflege. Hiervon sind jedoch durch Kameradschaftskassen beschaffte Feuerwehr-Einsatzmittel nicht umfasst, sie sind wie bisher „normales“ Eigentum der Gemeinde.

 

Um auch weiterhin im Sinne der Feuerwehr den reibungslosen Ablauf in der Führung der Kameradschaftskassen gewährleisten zu können, ist die Gemeinde gebeten, dem o.g. Beschlussvorschlag zu folgen.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeinde Gelting beschließt gemäß § 2 a des Brandschutzgesetzes für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein die „Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Gelting für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Gelting“ in der vorgelegten Form. Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

12

12

0

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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