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ALLRIS - Auszug

23.11.2015 - 11 Beratung und Beschluss zur 3. Änderung des B-Pl...

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Sachverhalt:

Zu dem Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. 9 „Ziegelei“ ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden / TÖB durchgeführt worden. Da aufgrund der landesplanerischen Stellungnahme eine Überarbeitung des Planentwurfes erforderlich wurde, ist weiterhin eine eingeschränkte Beteiligung im Vorwege durchgeführt worden.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft  -siehe Anlage-
  2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet „Ziegelei“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
  3. Die Begründung wird gebilligt.
  4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

11

11

0

0

Bermerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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