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ALLRIS - Auszug

30.09.2024 - 19 Beratung und Beschlussempfehlung über den 1. Na...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Aufgrund der bei der Haushaltplanung nicht absehbaren Bedarfsveränderungen ist es gemäß § 80 Gemeindeordnung (GO) erforderlich, über die Aufstellung eines Nachtragshaushalts 2024 für die Gemeinde Gelting zu beraten.

 

Die Ansätze im Ergebnisplan sowie der Investitionsplanung sind an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen.

 

Als zusätzliche erhebliche Investitionsmaßnahme ist der Flächenerwerb zur Erschließung von Gewerbegrundstücken in die Planung aufgenommen worden. Die Finanzierung dieser und weiterer im Nachtragshaushalt angesetzter Maßnahmen soll über eine Kreditaufnahme sowie durch die Verwendung vorhandener liquider Mittel dargestellt werden.

  

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt den vorgelegten 1. Nachtrag zum Haushalt 2024 nebst Anlagen.

 

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Abstimmung:
 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon
anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

12

12

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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