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ALLRIS - Auszug

24.06.2024 - 12 Entwurf B-Plan 23 – Up der Barg 3/4 – (Ausschlu...

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Bürgermeister Kratz und Infrastuktur-Ausschussvorsitzender Rütterswörden erläutern die Historie.  Amtsdirektorin Karjel erläutert die Begrifflichkeit des Umlaufbeschlusses und ihre rechtliche Einordnung.

Die Gemeindevertretung tauscht sich zu dem TOP rege aus. Im Infrastruktur- und Umweltausschuss war die Festsetzung „Ausschluss von Zweitwohnen“ diskutiert und aufgenommen worden. Dieses sei dem Investor mitgeteilt worden; dieser überprüft nun seine Umsetzungsmöglichkeiten der Planung unter diesen Gegebenheiten.

GVin Thomsen betont, dass nach dem langen Vorlauf nun ein Investor abspringen könnte; dieses sei nicht zielführend für die Gemeinde. Die Festsetzung des „Zweitwohnen“ sollte mit dem Investor einvernehmlich aufgegriffen und lösungsorientiert umgesetzt werden.

GV Senge erläutert, dass das Thema Zweitwohnen zu einem großen Problem in der Gemeinde wird bzw. werden kann. Diesem geht es bauplanungsrechtlich entgegenzusteuern.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelting steht der Ausweisung von Ferienwohnen und Zweitwohnen im neuen Baugebiet kritisch gegenüber und schließt diese im Rahmen der Festsetzung bauplanungsrechtlich aus.

 

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Abstimmung:
 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon
anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

12

8

2

2

 

Der Umlaufbeschluss wird hiermit bestätigt.

 

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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