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ALLRIS - Auszug

24.06.2024 - 11 Bauleitplanung in der Gemeinde Geltin...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zur 1. Änderung des B-Plans Nr. 20„Geltinger Bucht“ ist zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / TÖB durchgeführt worden.

Nach Beratung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und des Planentwurfes, kann nunmehr mit dem Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss für den Planentwurf das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet / Behördenbeteiligung) eingeleitet werden.

GV Senge erläutert seine Auffassung des Ausschlusses zum Thema „Zweitwohnsitze“. GVin Thomsen erläutert, dass die Einschränkung auf das Themenfeld „Zweitwohnen“ zu hoch sei; hier werden Grundeigentümer zu sehr eingeschränkt.

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Beschluss:

 

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 20 „Geltinger Bucht“ mit Begründung wird in der vorliegenden Form gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB nach ortsüblicher Bekanntmachung zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die veröffentlichen Unterlagen durch öffentliche Auslegung zugänglich zu machen.

            Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich ins Internet einzustellen; die zu            

            veröffentlichenden Unterlagen sind über ein zentrales Internetportal des Landes   

            zugänglich zu machen.

 

 

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Abstimmung:
 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon
anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

12

8

2

2

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
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