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ALLRIS - Auszug

26.02.2024 - 12 Beratung und Beschluss über die Einrichung eine...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Im Bereich der Straße Süderholm 16 (K58) betreibt die Diakonie Sozialstation Gelting eine Tagespflegeeinrichtung.

 

In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu Zeichen 274, Nr. 13 heißt es:

 

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen.

 

Die Zufahrt zur Tagespflegeeinrichtung erfolgt über die Straße Süderholm.

 

Zuständige Behörde für die Genehmigung einer Tempo 30-Zone ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg.

   

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt, bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises SL-FL einen Antrag auf Errichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf max. 30 km/h im Bereich der Pflegeeinrichtung in der Straße Süderholm 16 zu stellen.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

12

10

0

2

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt