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23.01.2024 - 10 Beratung und Beschluss über das Anbringen einer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 23.01.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sandra Legant
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
In der Gemeindestraße Holmlück kommt es häufiger zu Verkehrsgefährdungen durch zu dicht am Kreuzungsbereich parkende PKW. Es betrifft den Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich in der Straße Holmlück zu den Häusern Nr. 12-26. Durch zu dichtes Parken an der Einfahrt in die kleine Stichstraße Holmlück, ist die Sicht für herausfahrende Pkw stark behindert.
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung ist das Parken grundsätzlich verboten vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.
Sollten die gesetzlichen 5m Parkverbot für die Sichtbarkeit und Sicherheit nicht ausreichen, kann der Parkverbotsbereich verlängert werden. Die Verlängerung eines Parkverbotes im Kreuzungsbereich wird über eine sog. Grenzmarkierung/Zickzacklinie auf der Fahrbahn angeordnet.
Für den Kreuzungsbereich ist es notwendig, die oben abgebildete Zickzacklinie in einer Länge von mind. 8 Meter anzubringen, siehe anliegende Karte. Das Ordnungsamt des Amtes Geltinger Bucht als Straßenverkehrsbehörde erstellt hierzu die verkehrsrechtliche Anordnung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular