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ALLRIS - Auszug

23.01.2024 - 10 Beratung und Beschluss über das Anbringen einer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

In der Gemeindestraße Holmlück kommt es häufiger zu Verkehrsgefährdungen durch zu dicht am Kreuzungsbereich parkende PKW. Es betrifft den Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich in der Straße Holmlück zu den Häusern Nr. 12-26. Durch zu dichtes Parken an der Einfahrt in die kleine Stichstraße Holmlück, ist die Sicht für herausfahrende Pkw stark behindert.

Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung ist das Parken grundsätzlich verboten vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.

Sollten die gesetzlichen 5m Parkverbot für die Sichtbarkeit und Sicherheit nicht ausreichen, kann der Parkverbotsbereich verlängert werden. Die Verlängerung eines Parkverbotes im Kreuzungsbereich wird über eine sog. Grenzmarkierung/Zickzacklinie auf der Fahrbahn angeordnet.

C:\Users\sandra.legant\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.MSO\5A2FEED3.tmp

 

Für den Kreuzungsbereich ist es notwendig, die oben abgebildete Zickzacklinie in einer Länge von mind. 8 Meter anzubringen, siehe anliegende Karte. Das Ordnungsamt des Amtes Geltinger Bucht als Straßenverkehrsbehörde erstellt hierzu die verkehrsrechtliche Anordnung.

   

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche beschließt im Kreuzungsbereich der Straße Holmlück lt. anliegender Karte die Grenzmarkierung für die Ausweisung eines Parkverbotes anzubringen.

   

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

16

16

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
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ausschließlich mit Terminvereinbarung

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