Allris
23.01.2024 - 1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Ordnu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Datum:
- Di., 23.01.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, den Vorsitzenden des Seniorenbeirates Herrn Hansen, die Vertretung der Gemeindefeuerwehr, für die Presse Herrn Kasischke, für das Protokoll Herrn Goslowski sowie zahlreiche Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde. Es ergibt sich kein Widerspruch. Die Gemeindevertretung ist beschlussfähig.
Es wird eine Änderung der Tagesordnung beantragt. Nach TOP 15. Verschiedenes wird der neue
TOP 16. Beratung und Beschluss über die Bekundung öffentlichen Interesses an Küstenschutzmaßnahmen,
TOP 17. Grundstücksangelegenheiten hier: Erwerb eines Grundstückes Fläche Hattlundmoor/B 199 und
TOP 18. Grundstücksangelegenheiten
hier: Erwerb eines Grundstückes Fläche Hattlundmoor eingefügt. Für diese Änderung der Tagesordnung wird aufgrund eines drohenden Wegfalls von Fördergeldern seitens des Kreises und aufgrund eines Wegfalls von Fördergeldern über das Städtebaureferat durch den Ablauf einer Frist, eine Dringlichkeit festgestellt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die Tagesordnung um die Tagesordnungspunkte 16 bis 18 zu erweitern.
Abstimmung:
Anzahl der Mitglieder des Gremiums | davon anwesend | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
16 | 15 | 15 | 0 | 0 |
Hinweis: Erst nach TOP 4 umfasst die Gemeindevertretung wieder 17 Mitglieder!
Peter Rehders beantragt einen weiteren Tagesordnungspunkt zum Thema Nahwärmenetz aufzunehmen. Die Gemeindevertretung stimmt über die Dringlichkeit dieses Antrages ab.
Abstimmung:
Anzahl der Mitglieder des Gremiums | davon anwesend | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
16 | 15 | 7 | 6 | 2 |
Die Abstimmung über dringende Angelegenheiten, bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und -vertreter. Siehe § 34 Abs. 4 GO.
Der Antrag ist somit abgelehnt.
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