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03.12.2024 - 13 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Di., 03.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Auf der am südlichen Ende der Gartenstraße gelegenen Freifläche (vgl. nachstehende Übersichtskarte) besteht auf Initiative des Eigentümers hin die Möglichkeit, ein kleines Wohnbaugebiet mit ca. 8 Baugrundstücken zu entwickeln. Um die planungsrechtliche Grundlage für das Vorhaben zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan (FNP) bereits als Wohnbaufläche dargestellt, so dass der Bebauungsplan aus dem wirksamen FNP entwickelt werden kann und eine FNP-Änderung somit nicht erforderlich ist. Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeinde das formelle Planverfahren ein.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:
- Für das Gebiet „Gartenstraße“ wird der Bebauungsplanes Nr. 33 aufgestellt. Wesentliches Planungsziel ist die Abrundung der südlichen Ortslage durch die Bereitstellung von Wohnbauland auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche. Der B-Plan soll als Maßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg, beauftragt werden.
- Alle im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten sind vom Grundstückseigentümer/Investor zu tragen.
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