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05.03.2024 - 10 Nahwärmenetz - Beratung und Beschlussfassung hi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 05.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- abgelehnt
Peter Rehders erläutert den Antrag der Wählergemeinschaft Steinbergkirche Quern. Anschließend wird über die Vorgehensweise zu einem Nahwärmenetz oder anderen Energieversorgungsmöglichkeiten diskutiert.
Sachverhalt aus dem Antrag der WSQ vom 18.02.2024:
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung vom 6’ten März 2023 den Grundsatzbeschluss getroffen im Zentralort ein mit Erneuerbaren Energien zu betreibendes Nahwärmenetz zu erstellen (Beschlusspunkt 1) und mit dem zu diesem Zeitpunkt einzigen Anbieter in die Verhandlung über eine mögliche PPP-Gesellschaft einzutreten. (Beschlusspunkte 2 und 3). Die Beschlusspunkte 2 und 3 sind in der Sitzung vom 5’ten September 2023 wieder aufgehoben worden.
Zwischenzeitlich (im ersten Halbjahr 2023) hat die strukturierte Marktbefragung vier weitere mögliche Anbieter identifiziert.
Im Zweiten Halbjahr lag der Fokus auf der Vorbereitung eines Quartierskonzeptes für den überwiegenden Flächenanteil der Gesamtgemeinde. Das Quartierskonzept ist zwischenzeitlich beauftragt und befindet sich in der Umsetzungsphase. Der Projektabschluss ist aus heutiger Sicht für Ende 2024 zu erwarten.
Die Meinung einschlägiger Klimaexperten ist, dass das 1,5-Grad-Ziel bereits in 3 bis 4 Jahren erreicht werden könnte. Für die Bauzeit des angestrebten Nahwärmenetzes sind etwa 5 Jahre zu veranschlagen. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam die Vorarbeiten (zur finalen Beschlussfindung) parallel zur Arbeit am Quartierskonzept voranzutreiben und soweit möglich zu beschleunigen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Auswahlprozess für ein mögliches Partnerunternehmen parallel zum Quartierkonzept voranzutreiben.
- Im Rahmen der AG Energie und Klima werden im nächsten Schritt die Erkenntnisse aus den Präsentationen der anderen vier Anbieter ausgewertet mit dem Ziel einer vergleichenden Gegenüberstellung der Pro’s und Con’s aller fünf Anbieter. Die AG ist ermächtigt nach eigenem Ermessen auf die Anbieter zuzugehen, um eine einheitliche Informationslage und Bewertungslage für eine konkrete Beschlussempfehlung herzustellen.
- Die AG unterbreitet der GV darauf aufbauend eine Bewertungsmatrix hinsichtlich des technischen Ansatzes, der organisatorischen Ausprägung und der Ausgestaltung des beabsichtigten Beteiligungsmodells.
- Die AG unterbreitet darauf aufbauend einen Vorschlag mit welchen Anbietern Verhandlungen aufgenommen werden sollen und in welchem Personenkreis, wobei dieser alle Fraktionen repräsentieren sollte.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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99,1 kB
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