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ALLRIS - Auszug

05.03.2024 - 8 Durchführung der Wahl zum Seniorenbeirat der Ge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Sachverhalt:

Die Amtszeit des amtierenden Seniorenbeirates der Gemeinde Steinbergkirche endet im Dezember 2024.

Nach der geltenden Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Steinbergkirche legt der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Seniorenbeirat den Wahltermin sowie den Termin, bis zu dem die Wahlvorschläge bei der Gemeinde einzureichen sind, fest und gibt diesen öffentlich bekannt.

Für die Durchführung der Wahl ist ein Wahlvorstand durch den Bürgermeister zu berufen.

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche sollte sich daher rechtzeitig mit der Durchführung der Wahl des Seniorenbeirates beschäftigen.

 

Henning Jürgensen berichtet, dass er die

  • Satzung der Gemeinde Steinbergkirche über die Bildung eines Seniorenbeirates

und die

  • Wahlordnung für die Bildung eines Seniorenbeirats in der Gemeinde Steinbergkirche

überarbeitet hat. Die Satzung und Ordnung liegen der Versammlung als Handreiche vor.

   

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der Wahl zum Seniorenbeirat in der vorgetragenen Form inklusive der vorgelegten Satzung der Gemeinde Steinbergkirche über die Bildung eines Seniorenbeirates und der Wahlordnung für die Bildung eines Seniorenbeirats in der Gemeinde Steinbergkirche.

  

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

15

15

0

0

 

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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