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09.11.2023 - 9 Übertragung von Gebäudeteilen und Flächen der e...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Andresen, Kay-Uwe
- Datum:
- Do., 09.11.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
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Die Gemeinde Maasholm sucht stetig nach Möglichkeiten, für Maasholmer/-innen neuen Wohnraum zu schaffen. Die Möglichkeiten sind äußerst begrenzt. Nennenswerte gemeindeeigenen Flächen stehen nicht zur Verfügung, so dass auch Rückgriffe auf Bestandsgebäude in Erwägung gezogen werden.
Eine Möglichkeit bestünde - durch Bauvoranfrage abgesichert - im Hafen das ehemalige Verwaltungsgebäude der Fischergenossenschaft abzureißen, neu zu errichten und mit dem daran anschließenden Gebäude (jetzt Eisladen, Fischladen und Fischannahme der Heiligenhafener Fischergenossenschaft) zu einem homogenen Gebäude zu vereinen.
Im Obergeschoss wären Wohnungen möglich. Im Erdgeschoss (Kaiebene) ist wegen des Hochwasserrisikos kein Wohnen zulässig. Hier wäre gewerbliche Nutzung denkbar.
Im Jahre 2003 erwarb die Gemeinde Maasholm nach der Insolvenz der Maasholmer Fischergenossenschaft das gesamte Gebäudeensemble incl. Eishaus und Netzschuppen.
Alles wurde dem Eigenbetrieb Hafen zugeordnet.
Nach Anlagennachweis zur Bilanz 2022 des Eigenbetriebs Hafen ist das ehemalige Verwaltungsgebäude abgeschrieben. Das Gebäude mit dem Eis- und Fischladen sowie der Fischannahmestelle hat einen Restwert.
Der Grundstückswert ist noch zu ermitteln.
Der Eigenbetrieb Hafen kann und soll die Aufgabe „Wohnraum schaffen“ nicht leisten. Das kann sinnvoll nur über den Haushalt der Gemeinde Maasholm abgebildet werden. Daher wären in einem ersten Schritt die oben beschriebenen zwei Gebäudeteile aus dem Eigenbetrieb Hafen herauszulösen und dem Haushalt der Gemeinde Maasholm zuzuordnen.
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Das ehemalige Verwaltungsgebäude und das Gebäude mit Eis- und Fischladen sowie der Fischannahmestelle sind aus dem Eigenbetrieb Hafen herauszulösen und dem Haushalt der Gemeinde Maasholm (Produkt: eigener Wohnungsbau 522200) zuschreiben zu lassen.
- Das aktuelle Flurstück 80/13 in der Flur 2 der Gemarkung Maasholm (1002 qm) ist zu teilen, auszumessen und neu zu bezeichnen.
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