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ALLRIS - Auszug

12.12.2022 - 7 Jahresabschluss 2020

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Wasserzweckverband Ostangeln hat gem. § 14 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) i.V.m.  § 91 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermitteln und ist zu erläutern.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Verbandes hat den Jahresabschluss auf Richtigkeit und Vollständigkeit am 09.11.2022 geprüft und das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammengefasst.

Die Verbandsversammlung beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

 

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Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Ostangeln beschließt den Jahresabschluss 2020 in der vorliegenden Fassung.

Der Jahresfehlbetrag (14.422,36 €) wird im Haushaltsjahr 2021 gegen die Ergebnisrücklage gebucht.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

13

13

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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