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12.12.2022 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Neufassu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 12.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Rosemarie Marxen-Bäumer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Wasserzweckverband hat eine Verbandssatzung aus dem Jahr 2013, die zuletzt im November 2021 geändert wurde.
Die Kommunalaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg hat im Januar 2022 mitgeteilt, dass dort das Thema „Vergütungsoffenlegung“ aufgearbeitet wird. Herr Bellinghausen schreibt dazu:
In meiner Liste wird der Wasserzweckverband Ostangeln als wirtschaftlicher Zweckverband geführt. Daher ist gem. § 14 Abs. 1 GkZ in der Verbandssatzung sicherzustellen, dass die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nummer 9 des Handelsgesetzbuches der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers sowie die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Leistungen für die Mitglieder der Verbandsversammlung auf der Internetseite des Finanzministeriums sowie im Anhang zum Jahresabschluss jeweils für jede Personengruppe sowie zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Mitglieds dieser Personengruppen unter Aufgliederung nach Komponenten im Sinne des § 285 Nummer 9 Buchstabe a des Handelsgesetzbuches veröffentlicht werden, soweit es sich um Leistungen des Zweckverbandes handelt; die individualisierte Ausweisungspflicht gilt auch für:
a) Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind und deren Voraussetzungen,
b) Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert sowie den vom Zweckverband während des Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder zurückgestellten Betrag unter Angabe der vertraglich festgelegten Altersgrenze,
c) während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen und
d) Leistungen, die einem früheren Mitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind.
Daher bitte ich darum, die Verbandssatzung bei nächster Gelegenheit entsprechend zu ergänzen. Sodann ist natürlich auch eine Vergütungsoffenlegung auf der Homepage des Finanzministeriums vorzunehmen.
Um nicht eine weitere Ergänzungssatzung zu erlassen und damit die Satzung insgesamt übersichtlicher wird, wurde die Satzung überarbeitet und komplett neu gefasst. In § 9 sind die Regelungen zu Veröffentlichungspflichten aufgenommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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342 kB
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