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ALLRIS - Auszug

20.10.2022 - 6 Beratung und Beschlussempfehlung über die Satzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die bisherige Verbandssatzung des Wasserzweckverbandes enthielt Regelungen über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen.

In den Gemeinden ist es üblich, die „Hauptsatzung“ vom Thema Entschädigung abzukoppeln und dafür eine eigene Satzung zu erlassen. Sollte sich z. B. die Entschädigungsverordnung des Landes ändern, muss nicht die Hauptsatzung angepasst werden. Ähnlich verhält es sich bei Zweckverbänden.

 

Aufgrund eines Hinweises der Kommunalaufsicht musste die Verbandssatzung erneut geändert werden und es wurde ein Entwurf einer Neufassung vorgelegt, aus dem nun auch die Regelungen über die Entschädigung herausgenommen wurden.

In der Anlage wird der Entwurf einer Entschädigungssatzung vorgelegt. Die Regelungen sollten im Gremium beraten und gegebenenfalls angepasst werden.

 

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss des Wasserzweckverbandes Ostangeln empfiehlt der Verbandsversammlung den Erlass einer Entschädigungssatzung.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

5

5

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anschrift

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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