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29.09.2022 - 6 Grundsatzbeschluss zur Ausweisung von Flächen f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 29.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien/EE auszubauen. Für 2030 wird daher ein Ausbauziel für die Stromerzeugung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen an Land von mindestens 34 Terawattstunden/TWh formuliert mit einer Bandbreite von bis zu 38 TWh. Diesem liegt die Annahme zugrunde, dass EU- und bundesweit, und damit auch in Schleswig-Holstein, die Treibhausgasminderungs- und EE-Ausbauziele erhöht werden und mehr Strom für die Sektorkopplung eingesetzt wird. Um dieses Ausbauziel zu erreichen, ist ein weiterer Zuwachs an Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen erforderlich.
Aufgrund der Bedeutung des Wärmesektors soll der Anteil der Wärme aus Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2025 auf mindestens 22 Prozent (von 16 Prozent) steigen. Solarthermie bietet gute Möglichkeiten, auf fossile Brennstoffe zu verzichten.
In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Solar-Freiflächen-Projekte deutlich zugenommen; die Anlagen sind inzwischen auch außerhalb der EEG-Flächenkulisse wirtschaftlich tragfähig. In der Folge hat sich die Anzahl und Dichte der Einzelvorhaben deutlich erhöht. Die Projektansätze gehen dabei als Einstiegsgröße häufig von 10 bis 20 Hektar (ha) aus, teilweise erreichen sie Größenordnungen von 40 bis 80 ha.
Im Juni 2021 existierten in Schleswig-Holstein Baurechte für rund 1.850 ha Solar-Freiflächen-Projekte. Der Landesplanung liegen aktuell formelle Planungsanzeigen für weitere Projekte mit einem Gesamtumfang von rund 700 ha vor (das entspricht zusammen einer Fläche von mehr als 3.500 Fußballfeldern).
Die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse, dient dem Klimaschutz und der Versorgungssicherheit. Daher sollen in Schleswig-Holstein auch die Potenziale der Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen und die Wärmeerzeugung mittels Solarthermieanlagen genutzt werden.
Das Ziel der Landesregierung, den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zu forcieren, erfordert neben dem Ausbau der Gebäudeanlagen die Entwicklung bestehender und neuer Standorte für Solar-Freiflächenanlagen. Der weitere Ausbau soll dabei möglichst raumverträglich erfolgen. Der Ausbau der Solar-Anlagen soll auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Dabei sind vorrangig die Kommunen gefordert. Die Landesregierung gibt im Landesentwicklungsplan (LEP) für Solarenergie einen Rahmen, nimmt aber keine Ausweisung von Eignungs- oder Vorrangflächen vor, wie sie aus der Windkraftplanung bekannt sind.
Der Bau von Solar-Freiflächenanlagen stellt keine privilegierte Nutzung im Außenbereich dar. Hier müssen die Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit im Bauleitplanungsprozess eine Flächenausweisung vornehmen.
Durch den Beratungserlass des Landes sind Flächenkategorien herausgefiltert wie geeignete Flächen, bedingt geeignetes Flächen (Abwägung) und nicht geeignete Flächen (Ausschluss).
Somit kommt der gemeindlichen Bauleitplanung bei der Standortsteuerung dieser Anlagen eine besondere Bedeutung zu. Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung bietet sich der Gemeinde die Möglichkeit, die Photovoltaik-Freiflächennutzung auf geeignete Standorte zu lenken und ein konfliktarmes Nebeneinander von Photovoltaiknutzung und konkurrierender Raumansprüchen sorgfältig abzuwägen. Die Entwicklung von raumbedeutsamen Solar- Freiflächenanlagen soll möglichst freiraumschonend sowie raum- landschaftsverträglich und gemeindeübergreifend erfolgen. Eine vorgeschaltete Standortanalyse, die im Rahmen der Bauleitplanung verpflichtend ist, ist hierbei zielführend.
Eine erste Planungsorientierung wurde durch das Amt Geltinger Bucht zur Verfügung gestellt.
Die Gemeindevertretung hat nun folgende Fragestellung zu bewerten:
„Ob“ - wollen wir überhaupt Solarparks in unserer Gemeinde
„Wie“ - wollen wir eine Obergrenze festlegen
- wollen wir gemeinsam (Nachbargemeinden) oder alleine vorgehen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Maasholm beschließt wie folgt:
Die Gemeinde Maasholm befürwortet grundsätzlich die Ausweisung von Flächen für Solar-Freiflächenanlagen und nimmt die gestiegene Nachfrage zum Anlass, das Gemeindegebiet im Rahmen einer Standortanalyse umfassend und neutral durch ein Fachplanungsbüro zu betrachten; hierbei ist in Abstimmung mit den umliegenden Gemeinden eine gemeinsame Konzeptentwicklung anzustreben. Die Einbindung eines Quartierskonzeptes ist zu prüfen. Die Planungskosten sind als Vorprojektierungskosten im Rahmen der Bauleitplanung mit dem möglichen Vorhabenträger abzurechnen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, hierzu die entsprechenden Planungsaufträge zu erteilen.
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