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29.09.2022 - 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 29.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen / Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub besonders unwirtschaftlich wäre.
Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Maasholm bis zu 600,- €) kann der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen mindestens halbjährlich zu berichten.
Beschluss:
a) Die Gemeindevertretung Maasholm nimmt den Bericht über die in der Anlage (Übersicht über-/außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, Stand: 04.07.2022) aufgeführten unerheblichen über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022 zur Kenntnis.
b) Die Gemeindevertretung Maasholm erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gem. § 82 Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144,5 kB
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Anschrift
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