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29.09.2022 - 9 Kommunalwahl - Übertragung der Aufgabe auf das Amt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Do., 29.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Nach § 13 Absatz 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) kann die Gemeindevertretung die übrigen Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss übertragen.
Dies ist bei den vorangegangenen Kommunalwahlen regelmäßig geschehen und sollte auch für alle künftigen Kommunalwahlen beibehalten werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Maasholm überträgt gemäß § 13 Absatz 2 GKWG in der zurzeit gültigen Fassung die übrigen Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht zu wählenden Wahlausschuss.
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