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ALLRIS - Auszug

29.09.2022 - 9 Kommunalwahl - Übertragung der Aufgabe auf das Amt

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Nach § 13 Absatz 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) kann die Gemeindevertretung die übrigen Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss übertragen.

 

Dies ist bei den vorangegangenen Kommunalwahlen regelmäßig geschehen und sollte auch für alle künftigen Kommunalwahlen beibehalten werden. 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Maasholm überträgt gemäß § 13 Absatz 2 GKWG in der zurzeit gültigen Fassung die übrigen Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht zu wählenden Wahlausschuss.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

6

6

0

0

 

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

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24972 Steinbergkirche

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