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ALLRIS - Auszug

02.05.2022 - 8 Beratung und Beschlussfassung über den Erlass e...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Gemeinde Steinbergkirche wurde Ende 2017 in das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“, Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“ aufgenommen.

Im Zuge der erforderlichen Konzepterstellung wurde 2018/2019 das Zukunftskonzept Daseinsvorsorge aufgestellt sowie 2020/2021 die Vorbereitende Untersuchung (VU) durchgeführt und das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) aufgestellt und zum Abschluss gebracht. Die Anerkennung der städtebaulichen Planung als wesentliche Grundlage für die Entscheidung über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln gemäß A 5.6.1 Abs. 2 StBauFR SH 2015 von Seiten des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung ist in Aussicht gestellt.

 

Im nächsten Schritt sind die Sanierungsgebiete förmlich festzulegen (§ 142 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB) und entsprechende Sanierungssatzungen für diese Gebiete zu erlassen.

 

Ein entsprechender mit dem Ministerium abgestimmter- Entwurf für das Sanierungsgebiet „Ortskern Bereich Nord“ ist als Anlage beigefügt.

   

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt den Erlass einer Sanierungssatzung im umfassenden Verfahren für das Sanierungsgebiet „Ortskern Bereich Nord“ auf Grundlage des anliegenden Entwurfes.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung auszufertigen.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

11

11

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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