Allris
07.03.2022 - 9 Schaden an der Leitung der Wassergenossenschaft...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mo., 07.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Am 18.10.2021 kam es zu einem Rohrbruch der Hauptleitung der Wassergenossenschaft Quern im Bereich Groß-Quern 98 (W. Tepel). Nach Freilegung der Leitung wurde deutlich, dass Ursache des Rohrbruchs ein Abwasserschacht der öffentlichen Kanalisation war. Dieser Pumpenschacht ist seinerzeit zu dicht neben der Leitung der Wassergenossenschaft gebaut worden und hat mit der Zeit die Leitung beschädigt.
Die Wassergenossenschaft bittet um Kostenübernahme der Reparaturrechnungen in Höhe von 2.937,08 €.
Bürgermeister Erichsen berichtet, dass die seinerzeitigen Arbeiten an Schacht und Rohrleitung von der Wassergenossenschaft abgenommen sind. Zudem ist die Baumaßnahme mittlerweile über 30 Jahre her.
Die Angelegenheit wird beraten und dann folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche lehnt eine Kostenübernahme ab, da die Leitung vor 30 Jahren ordnungsgemäß hergestellt und von der Wassergenossenschaft abgenommen worden ist und die Abnutzung der normalen Abschreibung entspricht.
Abstimmung:
Anzahl der Mitglieder des Gremiums | davon anwesend | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
15 | 14 | 14 | 0 | 0 |
Anschrift
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