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ALLRIS - Auszug

07.03.2022 - 7 Beratung und Beschluss über die 4. Änderungssat...

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Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften von 25.05.2021 wurden Bestimmungen über Wahlen im Rahmen von Sitzungen modifiziert, die nach § 35 a GO in Fällen höherer Gewalt als Videokonferenzen durchgeführt werden. Wahlen sind damit nunmehr zulässig. Da bei der Änderung der Hauptsatzung im März 2021 diese Regelung noch nicht vorgelegen hat, ist die Hauptsatzung spätestens 1 Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes an die Neuregelung anzupassen.

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Steinbergkirche in der vorgelegten und eruterten Fassung.

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

14

14

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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