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07.03.2022 - 7 Beratung und Beschluss über die 4. Änderungssat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 07.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften von 25.05.2021 wurden Bestimmungen über Wahlen im Rahmen von Sitzungen modifiziert, die nach § 35 a GO in Fällen höherer Gewalt als Videokonferenzen durchgeführt werden. Wahlen sind damit nunmehr zulässig. Da bei der Änderung der Hauptsatzung im März 2021 diese Regelung noch nicht vorgelegen hat, ist die Hauptsatzung spätestens 1 Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes an die Neuregelung anzupassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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49,4 kB
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