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29.11.2022 - 14 Grundsatzbeschluss über die Erweiterung der 30e...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Di., 29.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
BM Kratz erläutert die Vorlage.
Die Zonengeschwindigkeitsbeschränkung kann von der Straßenverkehrsbehörde, Kreis Schleswig-Flensburg im Einvernehmen mit der Gemeinde innerhalb geschlossener Ortschaften angeordnet werden. Die Anordnung von Tempo 30-Zonen sind insbesondere für Wohngebiete und Gebiete mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf vorgesehen. Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. Die Ausweisung einzelner Straßen in „Zone 30“ ist möglich. Die Anordnung von Tempo 30 – Zonen soll nach der Verwaltungsvorschrift des Bundes auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, d.h. der gesamte Ortsbereich ist verkehrstechnisch zu überplanen. Hierbei sind die Bedürfnisse des ÖPNV, des Wirtschaftsverkehrs sowie Rettungswesen und Feuerwehr entsprechend mit einzubeziehen. In Tempo 30- Zonen soll an Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gelten. Die Anordnung darf sich nur auf Straßen mit geringem Durchgangsverkehr beziehen. Eine bauliche Umgestaltung ist nicht erforderlich; ist jedoch für den Erfolg „Zwingen zur Schleichfahrt“ praktikabel (Verschwenkungen, Aufpflasterungen, wechselseitige Parkplätze). Die Anordnung darf sich nur auf Straßen ohne Fahrstreifenbegrenzung, Leitlinie und benutzungspflichtigen Radwegen beziehen. Anwohner der Straßen Stenderup und Meiereistraße (siehe Bild) haben Unterschriften von Anwohnern gesammelt und an die Gemeinde Gelting einen Antrag auf die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in den genannten Straßen gestellt.
GV Kluge erläutert, dass die Bürger vor Ort ein unterschiedliches Meinungsbild zum Antrag haben. GVin Thomsen schlägt eine vorgeschaltete Bürgerbefragung vor.
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