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ALLRIS - Auszug

29.11.2022 - 10 Beratung und Beschluss über einen Vertrag über ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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BM Kratz erläutert die Historie.

 

In der Gemeinde Gelting übernimmt die Kirchengemeinde Gelting nach dem Bestattungsgesetz die öffentliche Aufgabe der Bestattungen ihrer Einwohner. Zur Sicherstellung der Finanzierung des Friedhofes ist in gemeinsamen Sitzungen der Kommunalgemeinden Gelting, Nieby, Pommerby und Rabenholz und Vertretern der Kirchengemeinde ein Vertragsentwurf über die Kofinanzierung des Friedhofs in Gelting erstellt worden. Der Vertrag sieht vor, dass im Falle einer Unterdeckung im Friedhofshaushalt der Kirchengemeinde die Gemeinden Gelting, Nieby, Pommerby und Rabenholz einen Anteil von 75 % des entstandenen Defizits des Friedhofs tragen. Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass eine Finanzierung nur insoweit erfolgt, wie die Kosten des Friedhofes nicht durch Gebühreneinnahmen und Zuwendungen anderer gedeckt werden können.

 

Gemäß § 2 des abzustimmenden Vertrages wird ein gemeinsamer Friedhofsausschuss besetzt, der sich insbesondere mit einer Friedhofsentwicklungsplanung sowie der auskömmlichen Bewirtschaftung des Friedhofs befassen soll. Für diesen Friedhofsausschuss, der sich aus vier Vertreter/innen der Kommunalgemeinden sowie vier Vertreter/innen der Kirchengemeinde zusammensetzt, ist aus der Gemeindevertretung Gelting ein Mitglied zu entsenden.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt, dem Vertrag über die Kofinanzierung des kirchlichen Friedhofes in Gelting in der vorgelegten und erläuterten Fassung zuzustimmen.

 

Die Gemeindevertretung Gelting entsendet folgende/n Gemeindevertreter/in in den gemeinsamen Friedhofsausschuss:                             rgermeister der Gemeinde

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

9

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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