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15.12.2021 - 11 Beratung und Beschluss zur Ertüchtigung des Rad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mi., 15.12.2021
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- Sitzung
Wie bereits unter TOP 8 erwähnt, ist die Ertüchtigung des Radweges im Haushaltsplan als Investivmaßnahme berücksichtigt.
In der Vergangenheit wurde mehrfach bemerkt, dass der Radweg eigentlich dem Land zugeordnet sein müsste, da sich der Weg direkt an einer Landstraße befindet. Bei dieser Konstellation ist es sehr untypisch, dass eine Kommune für die Unterhaltung zuständig ist.
Nachdem in den vergangenen Jahren mehrere Gespräche mit dem Land geführt wurden, hat man sich nun einigen können, unter welchen Bedingungen eine Übernahme des Weges erfolgen kann.
Die Gemeinde muss den Radweg vorerst komplett ertüchtigen, anschließend wird das Land den Weg übernehmen und von diesem Zeitpunkt an die Unterhaltung selbst vornehmen.
Die Kosten für die Ertüchtigung werden auf ca. 165.000€ geschätzt. Durch eine Förderung vom Bund, werden etwa 123.700€ an Fördermitteln bereitgestellt.
Da die notwendige Breite von 2,50m erreicht werden muss, stehen noch die letzten Gespräche aus.
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