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06.12.2021 - 13 Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Steinbergkirche
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Mo., 06.12.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Ralf Porath
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeinde Steinbergkirche hat gemäß § 91 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GO) zum
Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das
Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde
vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den
Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 91 Absatz 2 GO innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist konnte für den Jahresabschluss 2015 aufgrund der sehr umfangreichen Arbeiten im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz nicht eingehalten werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat gemäß § 92 GO den Jahresabschluss
und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht
zusammen.
Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Schlussbericht des Prüfungsausschusses der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die Gemeindevertretung beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des
Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31.12. des
auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Diese Frist konnte aus den oben genannten Gründen nicht eingehalten werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt den Jahresabschluss 2015 und den
Lagebericht in der vorliegenden Fassung.
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis
genommen / genehmigt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 188.695,19 € wird im Haushaltsjahr 2016 der
Ergebnisrücklage zugeführt.
Abstimmung:
Anzahl der Mitglieder des Gremiums | davon anwesend | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
15 | 13 | 13 | 0 | 0 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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