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06.12.2021 - 22 Beratung und Beschluss über die öffentlich-rech...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22
- Datum:
- Mo., 06.12.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der gemeindlichen Aufgaben
„Beteiligung an den Kosten des Jugendpflegers und Bereitstellung und
Unterhaltung/Bewirtschaftung des Jugendraumes“ vom 17.12.2014 hatte eine Laufzeit bis
zum 31.12.2019 und wurde im Jahr 2020 bis zur Verrentung des bisherigen Stelleninhabers
bis zum 31.12.2022 verlängert.
Da die Jugendarbeit unverzichtbare Lebensäußerung der evangelischen Kirche und
gleichzeitig eine kommunale Verpflichtung ist, soll die Jugendarbeit auch nach Wegfall von
Finanzierungspartnern aus dem kirchlichen Umfeld ab dem 01.01.2023 durchgeführt werden.
Die Finanzierungsanteile sind neu aufzustellen und auf folgende Vertragsparteien zu verteilen:
Kirchengemeinde Gelting 12,85 %
Gemeinde Gelting 29,05 %
Gemeinde Steinbergkirche 29,05 %
Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht 29,05 %
Der gemeinsame Ausschuss für die Jugendarbeit hat sich im Jahr 2021 mit der neuen
Aufgabenbeschreibung befasst. Die Kirchengemeinde Gelting stellt sich als Anstellungsträger
weiter zur Verfügung.
Für die Gemeinde Steinbergkirche würde die Erhöhung des Kommunalanteils – berechnet
nach den Ausgaben 2021 – eine Steigerung der Ausgaben um rund 1.300,- € bedeuten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau, Pommerby, Rabel, Rabenholz, Stangheck, Steinberg, Steinbergkirche, Sterup und Stoltebüll zur Übernahme der gemeindlichen Aufgaben
- Beteiligung an den Kosten des Jugendpflegers
- Bereitstellung und Unterhaltung / Bewirtschaftung des Jugendraumes
in der vorgelegten und erläuterten Fassung mit einer Laufzeit ab dem 01.01.2023 und der geänderten Finanzierung anzunehmen.
Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Jugendarbeit des neuen Jugendpflegers ist die Gemeinde Steinbergkirche zu beteiligen. .
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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76,9 kB
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