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ALLRIS - Auszug

10.11.2021 - 12 Beratung und Beschlussfassung über die Entgeltu...

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Nach Inkrafttreten des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung und zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst mit Wirkung zum 01. März 2021 gibt es grundsätzlich für alle Mitarbeiter*innen, die unter den Geltungsbereich nach § 1 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) fallen und in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu einem kommunalen Arbeitgeber stehen, die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings.

Die Verbandsversammlung muss beschließen den Mitarbeiter*innen die Möglichkeit des Fahrradleasings anzubieten. Der kommunale Arbeitgeberverband empfiehlt einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 30,00 € zu gewähren, sowie die Kosten der Vollkaskoversicherung zu übernehmen.

 

 

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Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt, den Mitarbeiter*innen die Möglichkeit des Fahrradleasings anzubieten und einen Zuschuss in Höhe von 30,00 € monatlich zu gewähren, sowie die Kosten der Vollkaskoversicherung zu übernehmen.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

16

15

0

1

 

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