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ALLRIS - Auszug

01.09.2021 - 13 Beratung und Grundsatzbeschlussfassung zur Ände...

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Der Gemeindevertretung liegt ein Antrag r eine Ausnahmegenehmigung vom B-Plan Gretchenweg vor. Ein Eigentümer möchte seine Dachfläche für Solar- bzw. Photovoltaik nutzen. Die angedachte Fläche überschreitet die zulässige Fläche. Eine Nachfrage beim Kreisbauamt hat ergeben, dass eine Ausnahme nicht zulässig ist, da die Festlegung rechtsicher im B-Plan vorgegeben ist. Die Vertretung müsste eine entsprechende B-Plan Änderung beschließen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Änderung des B-Planes Gretchenweg hinsichtlich der Dachflächennutzung für Solaranlagen zu.

 

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Abstimmung:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

8

0

0

 

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