Allris
08.09.2021 - 5 Maßnahmenabstimmung - Bereich Geltinger Birk
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 08.09.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Brücken in der Birk:
Der Vorsitzende merkt an, dass nicht bei allen Brücken in der Geltinger Birk, klare Eigentumsverhältnisse herrschen und somit die Zuständigkeit zur Unterhaltung und zur Sicherung der Verkehrssicherheit teilweise unklar ist.
Herr Volpert erläutert anhand der Präsentation (siehe Anhang, Folie 2-6), dass die Zuständigkeit bei der „Meta Norgaardts Brüch“ eindeutig ist, da diese das Eigentum vom Amt sei. Anders verhält es sich jedoch bei der kleinen Brücke in Bassrott. Hier sind umfassende Sanierungsarbeiten notwendig, wobei sich nun die Frage stellt, ob das Amt oder die Integrierte Station zuständig ist. Die Int. Station ist der Meinung, dass diese Brücke ebenfalls dem Amt gehöre.
BM Hansen merkt an, dass sich die Integrierte Station damals dazu ausgesprochen hätte, sich bei Erneuerungen/ Reparaturen um die Brücke zu kümmern.
AV Johannsen ist der Meinung, das Amt solle sich der Brücke annehmen und diese reparieren, damit die Verkehrssicherheit erstmal wiederhergestellt ist.
Der Ausschuss diskutiert die Grundlagen sowie die verschiedenen Optionen der Umsetzung.
Es wird sich darauf geeinigt, dass man die Lösung zusammen mit der Int. Station besprechen wolle. Ein Vorschlag ist, dass die Integrierte Station den Aufbau/ Neubau der Brücke durchführt und das Amt die Kosten für das benötigte Material trägt.
Des Weiteren soll im Haushalt, jährlich, eine Summe für Unterhaltungsmaßnahmen bereitgestellt werden.
Sanierung Radweg:
Herr Volpert erklärt, dass nun der weitere Abschnitt des Radweges um die Geltinger Birk saniert werden soll. Die Sanierung vom ersten Abschnitt wurde 2018, von der Mühle Charlotte bis zum Seezeichen durchgeführt. Im Zuge des Ausbaus vom „Radnetz Deutschland“ ist ein Förderantrag gestellt, wobei die Förderung bei Bewilligung 80% der Kosten für die Durchführung beträgt. Der Eigenanteil des Amtes würde dann nur noch bei 52.407,74 € liegen. Derzeit läuft für den Antrag noch die Prüfung, ob weitere Mittel von der Stiftung Naturschutz einkalkuliert werden können.
Siehe Anlage, Folie 8-11.
NABU Hütte:
Herr Volpert informiert die Anwesenden, dass der NABU einen Neubau der Hütte in der Geltinger Birk befürwortet, da diese nicht mehr dem Bedarf angemessen ist.
Der NABU würde es begrüßen, wenn das Amt die Planung, Kosten etc. übernimmt und das Objekt im Anschluss, an den NABU vermieten würde.
Die Besitzverhältnisse sehen derzeit wie folgt aus:
Das Bestandsgebäude gehört dem NABU und die WC- Anlage die an das Gebäude angebaut wurde, ist Eigentum des Amtes Geltinger Bucht.
Herr Volpert erklärt, dass es seiner Einschätzung nach ideal wäre, wenn das Amt die Maßnahme übernimmt und somit alles aus einer Hand gesteuert werden würde.
Der Vorsitzende With, bittet um die Einschätzung des Ausschusses.
Ausschussmitglied Peters merkt an, dass eigentlich der Eigentümer die Kosten tragen müsse.
Frau Marxen-Bäumer erläutert, dass das Hauptgebäude damals durch das Amt Gelting auf dem Land der Stiftung Naturschutz errichtet wurde, das Gebäude aber dem NABU überlassen wurde.
BM Hansen erklärt, dass eine Entscheidung leichter zu treffen wäre, wenn man wüsste, was der Neubau kosten würde und was die Mieten einbringen würden.
Ausschussmitglied Schiewer stimmt BM Hansen zu und sagt, dass ein Plan zur Refinanzierung des Vorhabens berücksichtigt werden muss.
AV Johannsen spricht sich ebenfalls dafür aus, dass das Amt dem Wunsch des NABU nachkommen sollte und sich das Gebäude im Anschluss über eine Miete refinanzieren sollte.
Auf Nachfrage vom Vorsitzenden With, ob das Bauamt sich diesem Thema annehmen soll, um die Fragen der Genehmigung, Kostenaufstellung, Fördermittel zu klären, stimmt der Ausschuss zu.
Siehe Anlage, Folie 12-15.
Integrierte Station:
Herr Volpert fährt fort und erklärt, dass an dem Gebäude der Integrierten Station in diesem Jahr noch Unterhaltungsmaßnahmen stattfinden werden. Die benötigten Summen wurden im Haushalt für die Schaffung eines zweiten Rettungsweges, einen Fassadenanstrich und die Erneuerung des Daches vom Haupthaus bereitgestellt.
Die Planung des zweiten Rettungsweges soll noch im Quartal 4 starten, sodass die Umsetzung im Frühjahr 2022 erfolgen kann. Der Anstrich der Fassade befindet sich derzeit in der Vorbereitung der Ausschreibung und soll noch 2021 erfolgen.
Da das Dach derzeit keine offensichtlichen Schäden aufzeigt, schlägt Herr Volpert vor, diese Summe im Haushalt vorerst mit ins Jahr 2022 zu übernehmen.
Der Vorschlag, wird vom Ausschuss akzeptiert.
Siehe Anlage, Folie 16-19.
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