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06.09.2021 - 12 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mo., 06.09.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Zwei Grundstückseigentümer hatten bei der Gemeinde für ihre im Plangebiet gelegenen Grundstücke die Aufhebung des Pflanzgebots (Kanzlei 72) bzw. die Erweiterung eines Baufensters und eine Änderung der örtlichen Bauvorschriften bezüglich der Fassadengestaltung (Kanzlei 11) beantragt. Der Planentwurf wurde dementsprechend ausgearbeitet und in diesem Zuge auch die Grünflächenzahl (GRZ) für die Reihenhauszeile Kanzlei 5 – 11 moderat erhöht.
Die Planänderung ist als eine Maßnahme der Innenentwicklung anzusprechen und kann daher im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden.
Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeinde das Planverfahren ein. Da im beschleunigten Verfahren von der frühzeitigen Beteiligung abgesehen werden kann, kann in gleicher Sitzung auch schon der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Der Planentwurf wird daraufhin den betroffenen Behörden /TÖB zur Stellungnahme vor- und zeitgleich für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt wie folgt:
1a. Zum Bebauungsplan Nr. 3 wird die 6. Änderung aufgestellt. Planungsziele sind die
Herausnahme eines Pflanzgebotes am nördlichen Plangebietsrand, Anpassungen
des Baufensters und der Grundflächenzahl im Bereich der Reihenhauszeile An der
Kanzlei Nr. 5 – 11 sowie die Überarbeitung der örtlichen Bauvorschriften zur
Fassadengestaltung.
1b. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1
i.V.m. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.
1c. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
2a. Der Entwurf zur 6. Änderung des B-Planes Nr. 3 einschließlich Begründung wird in
der vorliegenden Form gebilligt.
2b. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Unterlagen ins
Internet einzustellen und über die Homepage des Amtes Geltinger Bucht, Rubrik
Bürgerservice/Bauleitplanung zugänglich zu machen.
Abstimmung:
Anzahl der Mitglieder des Gremiums | davon anwesend | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
15 | 10 | 10 | 0 | 0 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular