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01.03.2021 - 13 Beratung und Beschluss über die 3. Änderungssat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Mo., 01.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wurde durch Gesetz vom 07.09.2020 § 35 a Gemeindeordnung (GO) eingeführt, mit dem die Möglichkeit der Durchführung von Videokonferenzen für kommunale Gremiensitzungen eröffnet wird.
Es wird mit der Änderung der Hauptsatzung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht,
Sitzungen im Notfall künftig in Form von Videokonferenzen durchführen zu können, sofern
eine akute Notlage vorliegt. Hierbei handelt es sich zunächst nur um das Verabschieden
einer entsprechenden rechtlichen Grundlage, die technischen und datenschutzrechtlichen
Voraussetzungen müssen zunächst noch erarbeitet werden. Die Verwaltung setzt hier
darauf, dass auch der SHGT sich hierzu noch entsprechend positionieren wird, damit die
Rechtssicherheit dieser Sitzungen gewahrt bleibt.
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche möge entscheiden, ob die Möglichkeit nach Absatz 2 auch auf die Sitzungen der Ausschüsse, der Ortsbeiräte und der sonstigen Beiräte ausgeweitet werden soll.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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69,8 kB
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