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ALLRIS - Auszug

01.03.2021 - 9 Beratung und Beschluss über die Eröffnungsbilan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Gemeindevertretung Steinbergkirche hat am 01. Dezember 2008 beschlossen, ihr kommunales Rechnungswesen von der Kameralistik auf die Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) umzustellen. Die Umstellung erfolgte zum 01.01.2014. Gemäß § 54 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) hat die Gemeinde Steinbergkirche zum 01.01.2014 eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der in der Gemeindeordnung (GO) und der GemHVO-Doppik enthaltenen Regelungen aufzustellen.

 

Diese Eröffnungsbilanz liegt nunmehr vor, wurde nach § 92 Absatz 5 und 6 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Steinbergkirche am 25.02.2021 geprüft und ist von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

Nach Durchführung der Prüfung wurde folgende Feststellung getroffen:

 

Die einzelnen Positionen der Eröffnungsbilanz wurden durchgesehen; stichprobenartig wurden die Angaben anhand von Buchungsunterlagen, Inventarlisten und der Jahresrechnung 2013 geprüft. Die hierfür benötigten Unterlagen standen vollumfassend zur Verfügung. Der Anhang gem. § 51 GemHVO-Doppik ist der Bilanz beigefügt. Die darin getroffenen Angaben sind aus der Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses nachvollziehbar dargestellt.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Steinbergkirche zum 01.01.2014 in der vorgelegten Fassung.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

13

13

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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