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29.10.2020 - 10 Bauleitplanung in der Gemeinde SteinbergkircheB...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Do., 29.10.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Sass erläutert weiter die Detailplanung für den Bebauungsplan mit ungefähren Grundstücksgrößen, Zuschnitten und Festsetzungen.
Neben der Änderung des Flächennutzungsplanes ist auch ein Bebauungsplan aufzustellen.
Es soll ein allgemeines Wohngebiet entstehen, im Bereich südlich der Bredegatter Straße, östlich des Schosterwegs und westlich der Kanonenstraße. Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren durchgeführt.
Nach der Beratung kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 (Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung) geben.
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 24 der Gemeinde Steinbergkirche für das Gebiet "südlich der Bredegatter Straße, östlich des Schosterwegs und westlich der Kanonenstraße" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Plans und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und unter www.geltingerbucht.de, Rubrik Bürgerservice/ Bauleitplanung zugänglich zu machen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 24 der Gemeinde Steinbergkirche für das Gebiet "südlich der Bredegatter Straße, östlich des Schosterwegs und westlich der Kanonenstraße" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Plans und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und unter www.geltingerbucht.de, Rubrik Bürgerservice/ Bauleitplanung zugänglich zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,5 MB
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