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ALLRIS - Auszug

29.10.2020 - 15 Beratung und Beschlussfassung über die Neufassu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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 Der Gemeindevertretung ist eine umfangreiche Vorlage zur Verfügung gestellt worden. Hintergrund der Satzungsänderung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem April 2020 über den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht.

Um weiterhin rechtssicher die Hundesteuer erheben zu können, ist eine Satzungsänderung erforderlich.

Zum jetzigen Zeitpunkt soll es keine Veränderung bei den Steuersätzen geben. Dies wäre in einer Ausschusssitzung zu beraten.  

 

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Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die Satzung der Gemeinde Steinbergkirche über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) gemäß der Vorlage zu erlassen.

 

Die Hundesteuer wird in § 4 Absatz 1 wie folgt festgesetzt:

 

Die Steuer beträgt jährlich:

 

r den ersten Hund

75,00 €

 

r den zweiten Hund

 105,00 €

 

r jeden weiteren Hund

 120,00 €

 

r den ersten und jeden weiteren Hund nach § 1 Absatz 2 (gefährlicher Hund)

 800,00 €

.   

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

11

11

0

0

 

 

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24972 Steinbergkirche

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