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29.10.2020 - 15 Beratung und Beschlussfassung über die Neufassu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Zusätze:
- Verfasser: Matzner, MatthiasVerfasser 2: Scharf, HaukeVerfasser 3: Porath, Ralf
- Datum:
- Do., 29.10.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Ralf Porath
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Gemeindevertretung ist eine umfangreiche Vorlage zur Verfügung gestellt worden. Hintergrund der Satzungsänderung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem April 2020 über den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht.
Um weiterhin rechtssicher die Hundesteuer erheben zu können, ist eine Satzungsänderung erforderlich.
Zum jetzigen Zeitpunkt soll es keine Veränderung bei den Steuersätzen geben. Dies wäre in einer Ausschusssitzung zu beraten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die Satzung der Gemeinde Steinbergkirche über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) gemäß der Vorlage zu erlassen.
Die Hundesteuer wird in § 4 Absatz 1 wie folgt festgesetzt:
Die Steuer beträgt jährlich:
| für den ersten Hund | 75,00 € |
| für den zweiten Hund | 105,00 € |
| für jeden weiteren Hund | 120,00 € |
| für den ersten und jeden weiteren Hund nach § 1 Absatz 2 (gefährlicher Hund) | 800,00 € |
.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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191,5 kB
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