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ALLRIS - Auszug

26.02.2020 - 13 Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2020 d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Bürgermeisterin ruft TOP 13 auf und erläutert auch hier anhand der Vorlage:

Aufgrund der Änderung des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz BrSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird nach § 2 a Abs. 3 BrSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der „Satzung für

Sondervermögen der Gemeinde Sterup für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Grünholz“ von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft.

Eine Ablehnung ist gegenüber dem Wehrvorstand zu begründen.

 

Die Einnahme- und Ausgabepositionen aus der der Vorlage beigefügten Anlage werden auch hier kurz erörtert und ein offensichtlicher Tippfehler in der tabellarischen Aufstellung bemerkt:

Der Wert der im Bereich ‚Einnahmen unter Nr. 7 „Entnahme aus der Rücklage“ muss 567,00€ und nicht, wie ausgewiesen 527,00€ lauten. Sodann ergeht folgender  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sterup stimmt dem Einnahme- und Ausgabeplan 2020 der Freiwilligen Feuerwehr Grünholz in der wie angemerkt geänderten/korrigierten Fassung zu. Der Einnahme- und Ausgabeplan tritt damit in Kraft.

 

 

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Abstimmung:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

11

11

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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