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26.02.2020 - 13 Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2020 d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Mi., 26.02.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sandra Legant
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Bürgermeisterin ruft TOP 13 auf und erläutert auch hier anhand der Vorlage:
Aufgrund der Änderung des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird nach § 2 a Abs. 3 BrSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der „Satzung für
Sondervermögen der Gemeinde Sterup für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Grünholz“ von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft.
Eine Ablehnung ist gegenüber dem Wehrvorstand zu begründen.
Die Einnahme- und Ausgabepositionen aus der der Vorlage beigefügten Anlage werden auch hier kurz erörtert und ein offensichtlicher Tippfehler in der tabellarischen Aufstellung bemerkt:
Der Wert der im Bereich ‚Einnahmen‘ unter Nr. 7 „Entnahme aus der Rücklage“ muss 567,00€ und nicht, wie ausgewiesen 527,00€ lauten. Sodann ergeht folgender
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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162,1 kB
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