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26.02.2020 - 12 Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2020 d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mi., 26.02.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sandra Legant
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Bürgermeisterin ruft TOP 12 auf und erläutert anhand der Vorlage:
Aufgrund der Änderung des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird nach § 2 a Abs. 3 BrSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der „Satzung für
Sondervermögen der Gemeinde Sterup für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Sterup“ von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach Zustimmung
der Gemeindevertretung in Kraft.
Eine Ablehnung ist gegenüber dem Wehrvorstand zu begründen.
Die Einnahme- und Ausgabepositionen aus der der Vorlage beigefügten Anlage werden kurz erörtert. Sodann ergeht folgender
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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öffentlich
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14,3 kB
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