Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

26.02.2020 - 12 Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2020 d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Die Bürgermeisterin ruft TOP 12 auf und erläutert anhand der Vorlage:

Aufgrund der Änderung des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz BrSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervergens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird nach § 2 a Abs. 3 BrSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der „Satzung für

Sondervermögen der Gemeinde Sterup für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Sterup“ von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach Zustimmung

der Gemeindevertretung in Kraft.

Eine Ablehnung ist gegenüber dem Wehrvorstand zu begründen.

Die Einnahme- und Ausgabepositionen aus der der Vorlage beigefügten Anlage werden kurz erörtert. Sodann ergeht folgender  

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sterup stimmt dem Einnahme- und Ausgabeplan

2020 der Freiwilligen Feuerwehr Sterup zu. Der Einnahme- und Ausgabeplan tritt damit in

Kraft.  

 

Reduzieren

Abstimmung:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

11

11

0

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt