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ALLRIS - Auszug

18.02.2020 - 8 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...

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Das Amt Geltinger Bucht beabsichtigt, das Amtsgebäude zu erweitern. Vorgesehen ist eine bauliche Entwicklung auf die südlich angrenzende Freifläche.

Im bestehenden B-Plan Nr. 4 (2. Änd.) sind diese Flächen entsprechend ihrer Nutzung als Grünfläche / Regenrückhaltebecken festgesetzt (vgl. anliegenden Planausschnitt). Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben zu schaffen, ist daher die Änderung des B-Planes erforderlich. Der Plan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden; der Flächennutzungsplan kann dann im Wege der Berichtigung angepasst werden (also ohne eigenständiges Planänderungsverfahren).

Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeindevertretung das formelle Bauleitplanverfahren ein.  

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung empfiehlt folgendes:

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

 

1.

r das Grundstück der Amtsverwaltung und die südlich angrenzende Freifläche (vgl. anlg. Übersichtskarte) wird die 4. Änderung des B-Planes Nr. 4 aufgestellt. Wesentliches Planungsziel ist es, für die bauliche Erweiterung des Amtsgebäudes die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen.

 

 

2.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

 

3.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

4.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro GR Zwo aus Flensburg beauftragt werden.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

6

6

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

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