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ALLRIS - Auszug

18.02.2020 - 6 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...

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Der erneute Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 24 ist erforderlich, da das vormals angestrebte Verfahren nach § 13 b BauGB aufgrund der Größe des Plangebiets nicht angewendet werden kann.

Die Gemeinde Steinbergkirche plant die Ausweisung von Wohnbauflächen. Zu diesem Zweck ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 geplant. Es handelt sich hierbei um das Gebiet südlich der Bredegatter Straße, östlich des Schosterwegs und westlich der Kanonenstraße. Es ist ein allgemeines Wohngebiet geplant. Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren durchgeführt.  

 

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Beschluss:

 

Der Planungs- und Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

  1. r das Gebiet südlich der Bredegatter Straße, östlich des Schosterwegs und westlich der Kanonenstraße wird der Bebauungsplan Nr. 24 „Bredegatter Straße“ aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets geschaffen werden. Der Plangeltungsbereich ist in der beiliegenden Übersicht dargestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll die Ing.-Gemeinschaft Sass & Kollegen, Albersdorf beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

6

6

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

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