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ALLRIS - Auszug

07.09.2020 - 14 Beratung und Beschlussfassung über eine Geschwi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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An der Straße Quern-Dingholz/K100 bei der Hausnummer 1 befindet sich eine Bushaltestelle, an der täglich Kinder ein- und aussteigen. In diesem Bereich ist eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zulässig. Diese zulässige Höchstgeschwindigkeit, die dort auch gefahren wird, stellt eine erhebliche Gefahrenlage für die Schulkinder dar.

Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg muss gem. § 45 (9) der StVO eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anordnen. 

BM Erichsen erläutert die Situation anhand einer Karte. Die Angelegenheit wird ausführlich diskutiert. Insbesondere wird beraten, gegebenenfalls den Antrag an die Kreisverkehrsbehörde auf die gesamte Strecke der Wohnbebauung zu erweitern. Da dies jedoch schon einmal abgelehnt worden ist, soll zunächst der kleinere Schritt in die Wege geleitet werden.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt, bei der Straßenverkehrsbehörde, Kreis Schleswig-Flensburg, für den markierten Straßenabschnitt Quern-Dingholz (siehe anliegende Karte) die Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h zu beantragen.  

 

Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

14

14

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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