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ALLRIS - Auszug

07.09.2020 - 17 Beratung und Beschlussfassung über den Neuabsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Wegenutzungsvertrag Strom zwischen der Gemeinde Steinbergkirche und der Schleswig-Holstein Netz AG endete am 19.06.2020, der Nutzungsvertrag zwischen der ehemaligen Gemeinde Quern und der Schleswig-Holstein Netz AG endet am 28.12.2020.

Die Bekanntmachung des Vertragsablaufes gem. § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz erfolgte gemeinsam für die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht im elektronischen Bundesanzeiger am 06.02.2020.

Auf diese Bekanntmachung hin hat die Schleswig-Holstein Netz AG (einziger Interessent) fristgerecht eine Interessenbekundung zum Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages abgegeben.

Die Schleswig-Holstein Netz AG bietet einen Wegenutzungsvertrag Strom für eine angestrebte Laufzeit von 15 Jahren an. Die Gemeinde kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Jahren zum Ablauf des zehnten Jahres der Vertragslaufzeit kündigen. Daneben besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Die SH Netz AG bietet der Gemeinde Steinbergkirche gesamt einen Nutzungsvertrag an, wie er inhaltsgleich auch allen übrigen amtsangehörigen Gemeinden angeboten worden ist.

Mit der SH Netz AG besteht eine vertrauensvolle Basis der Zusammenarbeit. Die SH Netz AG beweist seit Jahren eine hohe Versorgungszuverlässigkeit.

 

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Beschluss:

Es ist ein Wegenutzungsvertrag Strom mit der Schleswig-Holstein Netz AG, Quickborn, in der vorliegenden Vertragsfassung für den Zeitraum bis 31.12.2035 abzuschließen.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

14

14

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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