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07.09.2020 - 11 Beratung und Beschluss über die Erweiterung der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mo., 07.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Bürgermeister Erichsen trägt den Sachstand in der Angelegenheit vor und bittet dann Herrn Architekten Shahbazi, der Gemeindevertretung Erläuterungen zum jetzigen Planungsstand und zu den zu erwartenden Kosten für die Erweiterung zu geben.
Herr Shahbazi erläutert die genannten Themen ausführlich anhand der Planzeichnungen und beantwortet Fragen aus dem Gremium. Er weist darauf hin, dass in dem neuen Entwurf eine Fläche von rd. 82 qm und somit Kosten in Höhe von rd. 120.000 € gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eingespart werden Die geplante Gesamtkostensumme beläuft sich nunmehr auf rd. 1.126.400 € (gegenüber 1.255.000 € vorher).
Bürgermeister Erichsen dankt Herrn Shahbazi für seine Ausführungen und weist darauf hin, dass ohne einen Beschluss der Gemeindevertretung Steinbergkirche die anderen im Lenkungsausschuss beteiligten Gemeinden keinen Beschluss fassen werden.
Silke Petersen schlägt vor, die Zuwegung zum Kitagebäude vor der Baumaßnahme als Schotterweg herzurichten, da die jetzige Zuwegung eine erhebliche Gefahr für die Kinder darstellt. Diese Maßnahme soll schnellstmöglich im Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt beraten werden.
Nach ausführlicher Beratung fasst die Gemeindevertretung Steinbergkirche – auch auf Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Planen und Städtebauförderung- folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die Erweiterung der Kindertagesstätte Siebenstern in Steinbergkirche in der beratenen Fassung. Die Finanzierung des Eigenanteils erfolgt durch die Mietzahlung (Mieterhöhung aufgrund erhöhter Abschreibung) des Trägers. Die Haushaltsmittel sind in einem ersten Nachtrag bereit zu stellen. Die Gemeinden des Lenkungsausschusses beteiligen sich an der Finanzierung im Rahmen der Trägergemeinschaft. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen und einen Mietvertrag mit dem Träger abzuschließen, vorbehaltlich der Realisierbarkeit des Vorhabens.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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268 kB
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