Allris
07.09.2020 - 8 Beratung und Beschluss über die Satzung über di...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo., 07.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Matthias Matzner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Zweitwohnungsteuer wurde bisher gem. der Satzung der Gemeinde Steinbergkirche anhand der Jahresrohmiete berechnet. Diese bisherige Bemessungsgrundlage wurde mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.11.2029 als verfassungswidrig eingestuft. Als Folge dieses Urteils müssen die Gemeinden neue Satzungen erlassen.
Nachdem eine neue Berechnungsgrundlage gefunden worden ist, ist die Ermittlung des Steuersatzes (6,5 %) erfolgt und die Neuberechnung anhand des Bodenrichtwertes durchgeführt worden. Die neue Satzung kann daher beschlossen und rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft gesetzt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
116,3 kB
|
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular