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ALLRIS - Auszug

07.09.2020 - 8 Beratung und Beschluss über die Satzung über di...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Zweitwohnungsteuer wurde bisher gem. der Satzung der Gemeinde Steinbergkirche  anhand der Jahresrohmiete  berechnet. Diese bisherige Bemessungsgrundlage wurde mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.11.2029 als verfassungswidrig eingestuft. Als Folge dieses Urteils müssen die Gemeinden neue Satzungen erlassen.

Nachdem eine neue Berechnungsgrundlage gefunden worden ist, ist die Ermittlung des Steuersatzes (6,5 %) erfolgt und die Neuberechnung anhand des Bodenrichtwertes durchgeführt worden. Die neue Satzung kann daher beschlossen und rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft gesetzt werden.

 

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Beschluss: 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Steinbergkirche in der vorgelegten Form. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

14

14

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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