Allris
02.03.2020 - 16 Beratung und Beschluss über die 3. Änderungssat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Datum:
- Mo., 02.03.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Rosemarie Marxen-Bäumer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Nach der Konstituierung des Seniorenbeirates hat sich herausgestellt, dass die Mitglieder davon ausgehen, dass sie ein Sitzungsgeld nach der Entschädigungssatzung der Gemeinde erhalten. Da die zurzeit gültige Satzung keine Regelungen für Mitglieder von Beiräten enthält, ist eine solche Zahlung nicht möglich. Der Seniorenbeirat hat schriftlich den Antrag gestellt, die Entschädigungssatzung entsprechend zu ergänzen.
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 8 und 10 der Entschädigungsverordnung ist die Zahlung einer monatlichen oder anlassbezogenen Aufwandsentschädigung oder eines Sitzungsgeldes möglich. Dabei darf gemäß § 9 Abs. 2 EntschVO die Höhe der Aufwandsentschädigung für die jeweilige Funktion den Betrag für den Bürgermeister nicht erreichen und soll in einem angemessenen Abstand zum Höchstbetrag stehen.
Herr Hansen nimmt als stellvertretender Vorsitzender des Seniorenbeirats Stellung und teilt mit, dass die Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung nicht den Wünschen des Seniorenbeirates entspricht. Die Mitglieder sollen jedoch für die Teilnahme an Sitzungen (eigene Sitzungen, Kreis- und Landesseniorenbeirat, Gemeindevertretung und gemeindliche Ausschusssitzungen) ein Sitzungsgeld in Höhe von 33,-- € erhalten.
Die Angelegenheit wird ausführlich beraten und dann wie folgt beschlossen:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Steinbergkirche über die Entschädigung der Ehrenbeamten und Gemeindevertreter sowie der weiteren für die Gemeinde ehrenamtlich Tätigen. Es wird folgender § 9 eingefügt:
§ 9 Vorsitzender und Mitglieder eines Beirates
Die Mitglieder der Beiräte erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Beiräte ein Sitzungsgeld in Höhe von 10,-- Euro. Der Vorsitzende erhält für die Leitung der Sitzung ein Sitzungsgeld in doppelter Höhe.
Abstimmung:
Anzahl der Mitglieder des Gremiums | davon anwesend | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
17 | 14 | 8 | 0 | 6 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
70,6 kB
|
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular