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02.03.2020 - 14 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Mo., 02.03.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Das Amt Geltinger Bucht beabsichtigt, das Amtsgebäude zu erweitern. Vorgesehen ist eine bauliche Entwicklung auf die südlich angrenzende Freifläche. Im bestehenden B-Plan Nr. 4 (2. Änd.) sind diese Flächen entsprechend ihrer Nutzung als Grünfläche / Regenrückhalte-becken festgesetzt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben zu schaffen, ist daher die Änderung des B-Planes erforderlich. Der Plan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden; der Flächennutzungsplan kann dann im Wege der Berichtigung – ohne eigenes Planverfahren - angepasst werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeindever-tretung das formelle Bauleitplanverfahren ein.
Die Angelegenheit ist bereits im Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung beraten worden, insbesondere über die Höhe der Planungskosten und deren evtl. Übernahme durch die Gemeinde (Nr. 5 des Beschlussvorschlages). Nach ausführlicher Beratung wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:
1. | Für das Grundstück der Amtsverwaltung und die südlich angrenzende Freifläche wird die 4. Änderung des B-Planes Nr. 4 aufgestellt. Wesentliches Planungsziel ist es, für die bauliche Erweiterung des Amtsgebäudes die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen. |
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2. | Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. |
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3. | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). |
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4. | Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro GR Zwo aus Flensburg beauftragt werden. |
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5. | Die mit der Planung verbundenen Kosten trägt die Gemeinde Steinbergkirche in ihrer Funktion als ländlicher Zentralort und im Rahmen der Ausgleichsfunktion gegenüber den amtsangehörigen Gemeinden bis zu einer Höhe von 13.500,-- €. |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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235,8 kB
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