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ALLRIS - Auszug

17.10.2019 - 6 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt die Gemeinde das Ziel, eine erste planerische Grundlage für die Entwicklung von gemischten Bauflächen, eines Mischgebietes nördlich der Nordstraße zu schaffen. Mischgebiete (§ 6 BauNVO) dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Für diesen Zweck wird eine in der Ursprungsfassung des Flächennutzungsplanes dargestellte Fläche für die Landwirtschaft in ein Mischgebiet umgewandelt.

 

Herr Sass von der Ingenieurgemeinschaft Sass und Kollegen, Albersdorf stellt die aktuelle, vorläufige Planung vor und erläutert die wesentlichen Dinge.

Der Plangeltungsbereich ist in der vorgestellten Übersichtskarte dargestellt.

 

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Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:
1. Zu dem bestehenden F-Plan wird das Gebiet nördlich der Nordstraße, südlich der Schul-

Straße und östlich der Ortslage die 56. Änderung aufgestellt. Es wird folgendes
    Planungsziel verfolgt:
    Mit der Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung
    eines Bebauungsplanes – im Parallelverfahren- geschaffen. Die Abgrenzung des Plan-

geltungsbereiches ist im vorgestellten Übersichtsplan zu entnehmen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
    Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll die Ing.gemeinschaft Sass &
    Kollegen, Albersdorf beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
    und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang
    und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen

    Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen
    einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

11

11

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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