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24.09.2019 - 5 Bauleitplanung in der Gemeinde Hasselberg Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 24.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Am 24.09.2018 hatte die Gemeindevertretung Hasselberg den Aufstellungsbeschluss des B-Planes Nr. 7 „Süderfeld III“ gefasst und damit das förmliche Bauleitplanverfahren eingeleitet. Wesentliches Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen.
Nach der frühzeitigen Beteiligung kann mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss die Gemeindevertretung den Planentwurf nunmehr in das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB geben. Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Herr Matthiessen, Fa. Sass & Kollegen, erläutert den vorliegend Entwurf ausführlich anhand einer PowerPoint-Präsentation. Auch auf Fragen der anwesenden Zuhörer wird eingegangen. Es wird nochmals erläutert, warum eine verkehrstechnische Anbindung ausschließlich über den bereits abgeschlossen Abschnitt erfolgen kann.
Die Gemeindevertretung Hasselberg fasst folgenden Beschluss:
1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 7 für das Gebiet südlich der Baugrundstücke in der Straße “Südhang“, westlich der Straße “Schenbek“ und nördlich der Grenze zur Gemeinde Rabel und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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977,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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227,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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203,2 kB
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