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ALLRIS - Auszug

01.10.2019 - 9 Beratung und Beschluss über einen Antrag auf Ka...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Hansen begrüßt Herrn Mumm, der das Teilstück erwerben möchte.

Das Grundstück Gemarkung Sterup, Flur 2, Flurstück 97 (ehemalige Ziegelei ) befindet sich westlich der Stre „Sterupbek“ gegenüber der Einfahrt zur Straße „Barg“. Über das besagte Grundstück führt ein Teilstück eines Weges (ca. 160 m²), der in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden ist und der Gemeinde Sterup gehört (Gemarkung Sterup, Flur 2, Flurstück 84/3). Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sterup, Flur 2, Flurstück 97 (ehemalige Ziegelei ) möchte an bzw. auf dem Weg ein Carport bauen und einen Garten anlegen. Der Eigentümer schlägt daher vor, den Weg gegen eine „Spende“ von der Gemeinde Sterup zu übernehmen. Alternativ könnte er sich auch vorstellen, dass ihm die Gemeinde eine Baulast zu ihren Lasten einräumt, damit er sein Vorhaben durchführen kann.

Die Mitglieder der Gemeindevertretung sehen die Karte ein und stellen Fragen.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Sterup beschließt, dass das Teilstück des Weges grundsätzlich veräert werden kann. Der Kaufinteressent hat - neben einen noch zu verhandelnden Kaufpreis - die Kosten für die Vermessung, den Notar und die Umschreibung zu tragen. Die Vorsitzende wird beauftragt, die erforderlichen Verhandlungen mit den Kaufinteressenten zu führen.

Weiterhin soll das verbleibende Teilstück des Weges dem Eigentümer des nördlich zum Grundstück des Kaufinteressenten liegenden Flurstückes angeboten werden.  

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

11

11

0

0

 

 

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