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01.10.2019 - 11 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Di., 01.10.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:34
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Wilhelm Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Gem. § 95d Abs. 1 Gemeindeordnung sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen / Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub besonders unwirtschaftlich wäre.
Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Sterup bis zu 1.000,- €) kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen zu berichten.
Frau Hansen erläutert einzelne Positionen. Aus der Vertretung werden Fragen zu den Kosten für die Telefonanschlüsse in den Feuerwehrgerätehäusern gestellt.
Beschluss:
a) Die Gemeindevertretung Sterup nimmt den Bericht über die in der Anlage aufgeführten unerheblichen über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen (bis 1.000,- €) im Haushaltsjahr 2019 (Stand 04.09.2019) zur Kenntnis.
b) Die Gemeindevertretung Sterup erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gem. § 95 d Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über- / außerplanmäßig geleisteten bzw. noch zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen (über 1.000,- €) im Haushaltsjahr 2019 (Stand 04.09.2019).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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101,5 kB
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